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AGB

Artikel 1: Definitionen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die folgenden Begriffe die folgende Bedeutung:

Kunde: der Eigentümer und/oder der Anbieter des Patienten, in dessen Namen die Tierarztpraxis den (Behandlungs-)Vertrag ausführt.
Schuldner: die Person, auf deren Namen die Rechnung der Tierarztpraxis ausgestellt wird.
Tierarzt: die Person, die auf der Grundlage (derzeit) des Gesetzes über Tierarztpraxen zur Ausübung der Tiermedizin zugelassen und in das dafür vorgesehene Register eingetragen ist und die im Auftrag des Auftraggebers tierärztliche (Behandlungs-)Tätigkeiten ausübt und/oder in deren Rahmen Arzneimittel liefert und/oder verkauft und/oder verabreicht und/oder sonstige tierärztliche Beratung und Dienstleistungen erbringt.
Tierärztliche Praxis: der/die Tierarzt(e) wie oben definiert sowie die Praxis, die der/die Tierarzt(e) unter Einsatz aller (Hilfs-)Personen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Tierärzte, Assistenten, Labortechniker und dergleichen, unabhängig davon, ob auf der Grundlage einer Anstellungs-(Behandlungs-)Vereinbarung, in jeglicher Rechtsform und/oder Zusammenarbeit, durchführt.
(Behandlungs-)Vereinbarung: die Vereinbarung (der Instruktion) zwischen der Tierarztpraxis und dem Klienten für die Durchführung von tierärztlichen Behandlungen, die Lieferung und/oder Verabreichung von Medikamenten und/oder die Erteilung von Ratschlägen und/oder die Durchführung von (tierärztlichen) Untersuchungen.
Patient: das vom Auftraggeber zur Behandlung angebotene Tier, die Tiere oder Tiergruppen und/oder das Tier, die Tiere oder Tiergruppen, an die und/oder in deren Auftrag Arzneimittel geliefert und/oder verabreicht und/oder sonstige tierärztliche Beratung und tierärztliche Leistungen erbracht werden.

Artikel 2: Anwendbarkeit

2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und (Behandlungs-)Verträge, einschließlich (Behandlungs-)Verträge, zwischen der Tierarztpraxis und dem Auftraggeber, wobei die Tierarztpraxis dem Auftraggeber Waren und/oder Dienstleistungen gleich welcher Art und unter gleich welchem Namen zur Verfügung stellt, sofern nicht ausdrücklich schriftlich davon abgewichen wurde.

2.2 Alle vom Kunden verwendeten allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nicht anwendbar und werden von der Tierarztpraxis ausdrücklich abgelehnt.

2.3 Zusätzliche und/oder abweichende Bedingungen gelten zwischen den Parteien nur, wenn die Tierarztpraxis diesen zusätzlichen und/oder abweichenden Bedingungen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.

Artikel 3: Abschluss eines (Behandlungs-)Abkommens

3.1 Alle Angebote und sonstigen Äußerungen der Tierarztpraxis zum Abschluss einer (Behandlungs-)Vereinbarung sind unverbindlich, es sei denn, die Tierarztpraxis hat schriftlich etwas anderes angegeben.

3.2 Der zwischen der Tierarztpraxis und dem Klienten abzuschließende (Behandlungs-)Vertrag ist erst ab dem Zeitpunkt rechtswirksam, zu dem der (Behandlungs-)Vertrag von der Tierarztpraxis schriftlich bestätigt wurde oder die Tierarztpraxis mit der Ausführung des (Behandlungs-)Vertrages begonnen hat.

3.3 Führt ein Angebot zum Abschluss eines (Behandlungs-)Vertrages letztlich nicht zu einem definitiven (Behandlungs-)Vertrag, ist die Tierarztpraxis jederzeit berechtigt, alle Kosten, die der Tierarztpraxis für die Erstellung des Angebotes entstanden sind, dem Klienten in Rechnung zu stellen.

3.4 Die Tierarztpraxis hat das Recht, den Abschluss einer (Behandlungs-)Vereinbarung in Bezug auf einen zur Behandlung angebotenen Patienten abzulehnen und/oder nur unter bestimmten Bedingungen zu akzeptieren, es sei denn, die Tierarztpraxis ist aufgrund gesetzlicher und/oder Verhaltens-/Disziplinarvorschriften verpflichtet, den zur Behandlung angebotenen Patienten zu behandeln.

Artikel 4: Inhalt (Behandlung) Vereinbarung

4.1 Der zwischen der Tierarztpraxis und dem Klienten abgeschlossene (Behandlungs-)Vertrag ist keine Ergebnisverpflichtung, sondern eine Bestrebensverpflichtung der Tierarztpraxis, im Rahmen derer tierärztliche Behandlung und/oder Beratung und/oder die Bereitstellung und/oder Verabreichung von Medikamenten zu leisten.

4.2 De Dierenartsenpraktijk führt die im vorstehenden Absatz genannten Aktivitäten nach bestem Können und mit der Sorgfalt aus, die von ihm erwartet werden kann.

4.3 De Dierenartsenpraktijk kann sich bei der Erfüllung der (Behandlungs-)Vereinbarung Dritter bedienen.

4.4 Der (Behandlungs-)Vertrag kann auch in der Lieferung von Tierarzneimitteln und/oder der Verabreichung von Tierarzneimitteln bestehen, soweit dies gesetzlich zulässig ist und unter Beachtung der Bestimmungen des nachstehenden Artikels 4.5 durch den Auftraggeber selbst, sei es auf Anweisung Dritter, einschließlich der Verabreichung auf Anweisung staatlicher Stellen. Sollte dies der Fall sein, gelten auch die Bestimmungen von Artikel 8.9.

4.5 Die bloße Tatsache, dass die Tierarztpraxis mit dem Verkauf, der Lieferung und/oder Verabreichung von Tierarzneimitteln befasst ist und/oder diesbezüglich Hilfestellung leistet, entbindet den Auftraggeber und/oder Dritte nicht von den Verpflichtungen, die dem Auftraggeber und/oder dem betreffenden Dritten gegenüber dem Patienten nach den Gesetzen und Vorschriften im Zusammenhang mit der Verabreichung und Verabreichung von Tierarzneimitteln, einschließlich der administrativen Verpflichtungen, obliegen.

Artikel 5: [Interims]-Abkommen zur Beendigung (Behandlung)

5.1 Die (Behandlungs-)Vereinbarung endet am:

  • Kündigung durch den Klienten, wobei die Tierarztpraxis den Klienten, falls erforderlich, auf die möglichen Folgen dieser vorzeitigen Kündigung für den Patienten aufmerksam macht. Wenn die Kündigung gegen den Rat des Tierarztes und/oder der Tierarztpraxis erfolgt, wird der Kunde darüber informiert, dass die vorzeitige Kündigung auf Risiko des Kunden erfolgt. Auf Verlangen der Tierarztpraxis hat der Auftraggeber dies schriftlich zu erklären; 
  • den Tod des Patienten;
  • Kündigung durch die Tierarztpraxis, wenn die Tierarztpraxis der Meinung ist, dass ihm die Fortsetzung der tierärztlichen Behandlung nicht zumutbar ist, weil keine vernünftige Chance (mehr) auf ein beabsichtigtes und/oder erwünschtes Ergebnis besteht. Unter bestimmten Umständen (z.B. bei unerträglichem Leiden) ist die Tierarztpraxis berechtigt, ohne (vorherige) Erlaubnis des Eigentümers mit der Euthanasie fortzufahren, es sei denn, dies ist gesetzlich und/oder disziplinarrechtlich/verhaltensrechtlich nicht zulässig;
  • Kündigung durch die Tierarztpraxis, wenn die Tierarztpraxis der Meinung ist, dass das Vertrauen zwischen der Tierarztpraxis und dem Kunden ernsthaft gestört ist.

5.2 Kündigt die Tierarztpraxis den (Behandlungs-)Vertrag, so hat die Tierarztpraxis den Klienten vorher zu informieren und die Gründe für diese Entscheidung zu erläutern, es sei denn, dies ist nicht oder nicht rechtzeitig möglich.

5.3 Im Falle der vorzeitigen Beendigung eines (Behandlungs-)Vertrages werden die entstandenen Kosten und das vereinbarte Honorar dem Klienten im Verhältnis zu den bereits ausgeführten Tätigkeiten in Rechnung gestellt, es sei denn, diese Tätigkeiten sind nach Ermessen der Tierarztpraxis unteilbar.

Artikel 6: Tarife, Gebühren und Bezahlung

6.1 Die Tierarztpraxis legt die zu berechnenden Tarife und Gebühren fest. Diese können jederzeit von der Tierarztpraxis nach ihren eigenen Sätzen je nach Zeit und Umständen geändert werden. Auf der Rechnung ist die berechnete Mehrwertsteuer anzugeben.

6.2 Die Bezahlung der Rechnung der Tierarztpraxis kann, sofern nicht anders vereinbart, unmittelbar nach der Transaktion in bar oder per Postscheck erfolgen.

6.3 Die Tierarztpraxis ist berechtigt, gegebenenfalls vor der Durchführung ihrer Tätigkeit eine Anzahlung vom Kunden zu verlangen und ihre Tätigkeit erst nach Eingang des Betrages bei der Tierarztpraxis aufzunehmen, es sei denn, die Tierarztpraxis ist aufgrund gesetzlicher und/oder Verhaltens-/Disziplinarvorschriften verpflichtet, den angebotenen Patienten unverzüglich zu behandeln.

6.4 Für bargeldlose Zahlungen gilt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen nach Rechnungsdatum, wobei Verwaltungskosten in Rechnung gestellt werden können.

6.5 Wenn mehr als eine Rechnung aussteht, gelten nicht integrierte Zahlungen davon als zur Begleichung der ältesten Rechnung dienend.

6.6 Bei verspäteter Zahlung ist der Schuldner sofort [und von Rechts wegen] durch den bloßen Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug, und der Schuldner schuldet gesetzliche Zinsen auf die Hauptsumme oder den Rest der ausstehenden Forderung.

6.7 Der Schuldner ist nicht berechtigt, irgendeine (Zahlungs-)Verpflichtung gegenüber der Tierarztpraxis auszusetzen, noch ist der Schuldner berechtigt, eine Verrechnung, gleich welcher Art, in Bezug auf von der Tierarztpraxis in Rechnung gestellte und/oder erhobene Beträge vorzunehmen.

6.8 Ist der Schuldner in Verzug und erfolgt die Eintreibung, so hat der Schuldner neben dem fälligen Betrag und den darauf anfallenden Zinsen sowohl außergerichtliche als auch gerichtliche Inkassokosten zu tragen.

6.9 Holt der Klient den Patienten nach Abschluss der tierärztlichen Behandlung nicht oder nicht rechtzeitig in der Tierarztpraxis ab, ist die Tierarztpraxis berechtigt, dem Klienten die damit verbundenen Mehrkosten in Rechnung zu stellen.

6.10 Zahlungen des Schuldners dienen zunächst zur Begleichung der fälligen Kosten, dann zur Begleichung der fälligen Zinsen und erst dann zur Begleichung der ältesten offenen Rechnung (Behandlung) gemäss den Bestimmungen von Artikel 6.5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Artikel 7: Beschwerden

7.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von der Tierarztpraxis zu liefernden Leistungen und/oder Güter, einschließlich der Medikamente, unverzüglich auf sofort erkennbare Mängel und/oder Unvollkommenheiten zu untersuchen.

7.2 Falls die Tierarztpraxis die von der Königlich Niederländischen Gesellschaft für Veterinärmedizin (nachfolgend: "KNMvD") festgelegte Reklamationsordnung KNMvD anwendet, kann der Auftraggeber davon Gebrauch machen. Wenn auf der Website der Tierarztpraxis nicht angegeben ist, dass sie die Reklamationsvorschriften KNMvD anwendet, sind die Reklamationsvorschriften KNMvD grundsätzlich nicht anwendbar. Auf erstes Ersuchen des Kunden gibt die Tierarztpraxis an, ob sie die Reklamationsvorschriften KNMvD noch anwendet oder anwenden will, oder ob sie ein anderes Reklamationsverfahren anwendet.

7.3 Unbeschadet der Bestimmungen der möglicherweise anwendbaren Reklamationsordnung KNMvD muss der Kunde die Tierarztpraxis (vorzugsweise schriftlich) innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung der Tätigkeiten bzw. nachdem der Kunde von den Mängeln und/oder Unvollkommenheiten Kenntnis erlangt hat, über etwaige Beschwerden über die erbrachten Dienstleistungen informieren. Wird diese Frist von 30 Tagen überschritten, erlischt jeder Anspruch gegen die Tierarztpraxis in Bezug auf einen Mangel und/oder Unvollkommenheit.

7.4 Für den Fall, dass die Tierarztpraxis eine Beschwerde eines Kunden über eine erbrachte Leistung als begründet erachtet, hat die Tierarztpraxis jederzeit das Recht, alle Ansprüche gegen den Kunden zu stornieren:
a. falls dies noch möglich ist, diese Leistung innerhalb einer angemessenen Frist in korrekter Weise zu erbringen, oder
b. den vom Kunden geschuldeten Betrag gutzuschreiben; dies liegt im Ermessen der Tierarztpraxis.

Artikel 8: Haftung

Allgemein
8.1 Falls die Tierarztpraxis und/oder der Tierarzt gegenüber dem Kunden in irgendeiner Weise haftbar ist/sind, ist diese Haftung jederzeit auf den Betrag beschränkt, der in dem betreffenden Fall von der Haftpflichtversicherung der Tierarztpraxis und/oder des Tierarztes ausgezahlt wird. Wenn die Versicherung keine Deckung bietet, ist die Haftung auf den Betrag beschränkt, den der Kunde für die betreffende Handlung oder Unterlassung bezahlt hat.

8.2 Die Haftung für indirekte Schäden ist jederzeit ausgeschlossen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen und Schäden aufgrund von (Geschäfts-) Stagnation und dergleichen.

8.3 Die Ausführung der (Behandlungs-)Vereinbarung erfolgt ausschließlich zum Nutzen des Klienten. Dritte können aus diesem (Behandlungs-)Vertrag und seiner Ausführung keine Rechte ableiten.

8.4 Außerhalb der in diesem Artikel erwähnten Fälle ist jegliche Haftung ausgeschlossen.

8.5 Der Kunde stellt die Tierarztpraxis von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich direkt oder indirekt aus der Durchführung der (Behandlungs-)Vereinbarung ergeben können.

Besondere Bestimmungen 
8.6 Wird aufgrund des (Behandlungs-)Abkommens eine tierärztliche Kontrolle durchgeführt, gelten die folgenden Bestimmungen, soweit sie von den Bestimmungen in den vorstehenden Absätzen dieses Artikels abweichen:

8.6.1 Der Veterinärinspektor und/oder die Tierarztpraxis haften nicht für Schäden - ausdrücklich auch nicht für Vermögens- und Folgeschäden -, die durch die Durchführung der Untersuchung oder durch Ungenauigkeiten und Unvollständigkeiten bei der Erstellung des Untersuchungsberichtes entstehen, es sei denn, es ist nachgewiesen, dass dieser Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Veterinärinspektors zurückzuführen ist.
8.6.2 Im Hinblick auf die unter 8.6.1 genannte Haftung hat nur der Klient - im Rahmen der dort festgelegten Rahmenbedingungen - ein Klagerecht gegen den inspizierenden Tierarzt und/oder die Tierarztpraxis; andere als der Klient können aus dem Untersuchungsbericht keinen Anspruch auf Entschädigung ableiten.
8.6.3 Die Haftung der Tierarztpraxis und des Tierarztes ist zu jeder Zeit auf den Betrag beschränkt, der von der Haftpflichtversicherung des Tierarztes und/oder der Tierarztpraxis in dem betreffenden Fall ausgezahlt wird.
8.6.4 Wenn der Auftraggeber und/oder Dritte der Meinung sind, dass der Gesundheitszustand des Patienten zum Zeitpunkt der vorliegenden Untersuchung nicht mit dem übereinstimmt, was im Untersuchungsbericht angegeben ist, müssen sie bei Androhung des Verfalls jeglichen Rechts auf Klage gegen den Tierarzt und/oder die Tierarztpraxis die andere Partei innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich benachrichtigen (z.B. im Falle des Kaufvertrages) und von der anderen Partei Schadenersatz fordern, wobei sie gleichzeitig dem untersuchenden Tierarzt und der Tierarztpraxis eine Kopie dieser Benachrichtigung zukommen lassen müssen.
8.6.5 Streitigkeiten bezüglich der Durchführung der Prüfung und/oder der Fertigstellung des Prüfungsberichts unterliegen ausschließlich niederländischem Recht, und die niederländischen Gerichte haben die ausschließliche Zuständigkeit, davon Kenntnis zu nehmen.
8.6.6 Wenn der Kunde nicht der Eigentümer des Tieres ist, garantiert er, dass der Eigentümer die Erlaubnis zur Durchführung der tierärztlichen Untersuchung erteilt hat, und die Artikel 8.6.1 bis 8.6.5 können auch gegen den Eigentümer geltend gemacht werden.
8.6.7 Die Artikel 8.6.1 bis 8.6.6 gelten auch, wenn der Kunde den Untersuchungsbericht nicht unterzeichnet.

8.7 Beziehen sich die vom Auftraggeber angeforderten Leistungen auf die Ein- oder Ausfuhr von Tieren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Ausstellung von (Gesundheits-)Bescheinigungen, ist die Haftung der Tierarztpraxis ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat die Tierarztpraxis von Ansprüchen Dritter, aus welchem Grund auch immer, freizustellen.

8.8 Der in Artikel 8.7 genannte Haftungsausschluss gilt nicht im Falle von Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit, was in jedem Fall auch dann gilt, wenn die Tierarztpraxis und/oder der Tierarzt wissentlich an illegalem Handel mitwirkt.

8.9 Unbeschadet der Bestimmungen in den vorstehenden Absätzen dieses Artikels schließt der Tierarzt und/oder die Tierarztpraxis jede Haftung aus, es sei denn, es liegt Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Tierarztes und/oder der Tierarztpraxis vor:

  • für Schäden, die sich aus der Verabreichung von Tierarzneimitteln durch den Auftraggeber selbst und/oder
  • für Schäden infolge der Verabreichung von Tierarzneimitteln im Auftrag Dritter, einschließlich der Verabreichung im Auftrag von staatlichen Stellen und/oder;
  • für Verletzungen und/oder Schäden, die durch die Verabreichung dieser Medikamente, deren Nebenwirkungen und/oder;
  • für Fahrlässigkeit bei der Erfüllung der anwendbaren Verwaltungspflichten und damit zusammenhängende Beweisprobleme.

8.10 Der Abschluss eines (Behandlungs-)Vertrages und/oder die Durchführung von tierärztlichen (Behandlungs-)Maßnahmen und/oder die Lieferung und/oder Verabreichung von Arzneimitteln und/oder die Erbringung von tierärztlicher Beratung und Dienstleistungen in diesem Zusammenhang berührt in keiner Weise die verschuldensunabhängige Haftung des Auftraggebers und/oder Dritter für durch das Tier verursachte Schäden im Sinne von Artikel 6:179 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches.

Artikel 9: Eigentum und Daten

9.1 Die Tierarztpraxis ist zu jeder Zeit Eigentümerin der Kopien, Dokumente und anderer Informationsträger, wie z.B. Röntgenbilder, die sich auf den Patienten und den Vollzug der (Behandlungs-)Vereinbarung beziehen.

9.2 Die Tierarztpraxis bewahrt diese Dokumente über einen Zeitraum von 5 Jahren auf. Auf Anfrage kann der Kunde gegen Zahlung des Selbstkostenpreises Kopien dieser Informationen (Träger) und/oder andere Dokumente erhalten.

9.3 Für die Umsetzung der (Behandlungs-)Vereinbarung nutzt die Tierarztpraxis die (persönlichen) Daten, die der Klient der Tierarztpraxis zur Verfügung stellt. Bei der Verarbeitung der persönlichen Daten des Klienten muss die Tierarztpraxis die geltenden Datenschutzgesetze und -vorschriften einhalten.

Artikel 10: Besondere Bestimmungen

Eingang zu den Ställen/Standortarbeiten
10.1 Wenn die Behandlung des Patienten Anlass dazu gibt, hat die Tierarztpraxis das Recht, jedermann, gegebenenfalls auch dem Klienten, den Zugang zu den Stallungen oder jedem anderen Ort, an dem die Behandlung stattfindet, zu verweigern und/oder sonstige Anweisungen zu erteilen, die sie für die Behandlung für notwendig erachtet. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sich daran zu halten.

Wissenschaftliche Forschung
10.2 Die Tierarztpraxis hat das Recht, den Patienten (Teile des Patienten) oder vom Patienten stammende Substanzen für statistische und/oder wissenschaftliche Untersuchungen zu verwenden oder in eine Publikation aufzunehmen, es sei denn, der Auftraggeber hat hiergegen ausdrückliche und unüberwindbare Einwände erhoben. Falls erforderlich und wenn möglich, wird die Tierarztpraxis den Kunden im Voraus über die Absicht, die genannten Daten für Forschungszwecke zu verwenden, informieren.

Artikel 11: Anwendbares Recht und Streitbeilegung

11.1 Auf den (Behandlungs-)Vertrag und alle (Behandlungs-)Verträge, die sich daraus zwischen der Tierarztpraxis und dem Auftraggeber ergeben können, findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.

11.2 Das Bezirksgericht des Bezirks, in dem sich die Tierarztpraxis befindet, hat die ausschließliche Zuständigkeit für die Anerkennung von Streitigkeiten zwischen den Parteien, unbeschadet der Befugnis der Tierarztpraxis, eine Streitigkeit dem nach dem Gesetz zuständigen Gericht vorzulegen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen von IVC Evidensia, eingereicht beim Bezirksgericht Zentralniederlande unter der Nummer 82/2020.

Kontaktinformationen Praxis

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